Im Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und gilt ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland.
Grundsätzlich gelten die Regelungen der neuen DSGVO auch für "Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen". Architekten und Architektinnen, die in ihren Büros Daten über natürliche Personen, wie z. B. ihre Bauherren, verarbeiten (z. B. durch das Erfassen, Organisieren, Speichern, Verwenden oder Löschen von Daten), sollten sich mit den Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, auseinandersetzen und erforderliche Maßnahmen in ihren Büros treffen.
Ein Merkblatt der Architektenkammer Berlin bietet einen ersten Überblick über relevante Änderungen im Datenschutzrecht, die für Architekturbüros relevant sein können.
Die Bundesarchitektenkammer hat mit den Landesarchitektenkammern verschiedene Mustertexte erstellt, die vom Präsidenten des bayerischen Amtes für Datenschutzaufsicht geprüft worden sind. Die Muster können nicht pauschal übernommen werden, stellen aber eine Grundlage für jedes Architekturbüro zur weiteren individuellen Bearbeitung dar. Neben den Mustertexten finden sich unter www.architektendatenschutz.de und www.DABonline.de/tag/datenschutz weitere umfangreiche Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Übersichtliche Informationen und Begriffsklärungen liefert auch die Europäische Kommission.
Die Orientierungshilfen der Bundesarchitektenkammer wurden überarbeitet. Die aktuellen Muster sowie Hinweise zu den Änderungen sind unter www.architektendatenschutz.de veröffentlicht.