04. Mai 2018

Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Der zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) wurde im Dezember 2017 vom Brandenburger Kabinett und dem Berliner Senat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurde mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung betraut. Bis zum 7. Mai 2018 sind dazu schriftliche Stellungnahmen möglich. Die Berliner und die Brandenburgische Architektenkammer haben am 26. April 2018 in Luckenwalde über wichtige Eckpunkte des LEP HR öffentlich diskutiert, die in eine gemeinsame Stellungnahme eingeflossen sind. 

Der zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) wurde im Dezember 2017 vom Brandenburger Kabinett und dem Berliner Senat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurde mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung betraut. Bis zum 7. Mai 2018 sind dazu schriftliche Stellungnahmen möglich. Die Berliner und die Brandenburgische Architektenkammer haben am 26. April 2018 in Luckenwalde über wichtige Eckpunkte des LEP HR öffentlich diskutiert, die in eine gemeinsame Stellungnahme eingeflossen sind.

In der gemeinsamen Stellungnahme greifen die Berliner und die Brandenburgische Architektenkammer wichtige Themen der gemeinsamen Entwicklung, wie beispielsweise die Wohnsiedlungsentwicklung, den Freiraumschutz, die Entwicklung des weiteren Metropolenraums – der ländlichen Räume – sowie die Erreichbarkeit der Teilräume auf. "Denken hört nicht an der Landesgrenze auf und die Überlegung wo welche Steuereinnahmen fließen, darf nicht einer gemeinsamen Landesentwicklung zum Wohl aller im Wege stehen", so Christine Edmaier, Präsidentin der Architektenkammer Berlin.

Die gemeinsame Stellungnahme der Architektenkammer Berlin und der Brandenburgischen Architektenkammer zum zweiten Entwurf des LEP HR wurde am 3. Mai 2018 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg übergeben. Hier finden Sie die gesamte Stellungnahme.