29. November 2022

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zum Umgang mit Abständen von Solaranlagen zu Brandwänden veröffentlicht

Am 18. November 2022 wurde das neue Rundschreiben VI BT Nr. 56/2022 – Umgang mit Abständen von Solaranlagen zu Brandwänden nach § 32 Absatz 5 BauO Bln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Oberste Bauaufsicht – veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Lage und der Klimaschutzbemühungen des Bundes und der Länder hat die Bauministerkonferenz auf ihrer 140. Sitzung am 22./ 23. September 2022 in Stuttgart eine Änderung des § 32 Absatz 5 MBO beschlossen, mit der die Abstände von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu Brandwänden oder Wänden anstelle von Brandwänden erheblich verringert werden.

Am 18. November 2022 wurde das neue Rundschreiben VI BT Nr. 56/2022 – Umgang mit Abständen von Solaranlagen zu Brandwänden nach § 32 Absatz 5 BauO Bln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Oberste Bauaufsicht – veröffentlicht. 

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