06. Dezember 2016

Rechtshilfefonds zur Unterstützung bei Konflikten in Vergabeverfahren

Damit Nachprüfungsanträge in Vergabeverfahren nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern, hat die Architektenkammer Berlin einen von der Vertreterversammlung am 22. September 2016 beschlossenen Rechtshilfefonds eingerichtet...

Die Architektenkammer Berlin hat nach § 9 Architekten‐ und Baukammergesetz (ABKG) unter anderem die Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren, bei Wettbewerben im Land Berlin mitzuwirken und darüber hinaus bei Grundsatzfragen des Vergabewesens, soweit sie Architektenleistungen betreffen, beratend mitzuwirken und die Berufsangehörigen in Fragen der Berufsausübung zu beraten. Damit Nachprüfungsanträge in Vergabeverfahren nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern, hat die Architektenkammer Berlin einen von der Vertreterversammlung am 22. September 2016 beschlossenen Rechtshilfefonds eingerichtet. Der Rechtshilfefonds dient zur Unterstützung von Mitgliedern bei Konflikten in Auftragsvergabeverfahren. Kostenübernahmen können bewilligt werden, wenn die Klärung des Streitgegenstandes zu einer über den Einzelfall hinausgehenden Verbesserung der Vergabepraxis führt. Mittel können von Bewerbern und Bietern beantragt werden, wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt sehen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Beratung Wettbewerbe und Vergabepraxis. Den Antrag auf Zuwendung aus dem Rechtshilfefonds der Architektenkammer Berlin erhalten Sie auf Anfrage vom Referat Wettbewerbe und Vergabe.