04. Juli 2016

Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB) für Architekten in Berlin jetzt möglich

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) vom 4. Februar 2016 wurde die Möglichkeit auch für Berliner Architektinnen und Architekten geschaffen, eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als Gesellschaftsvariante mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) führen zu können...

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) vom 4. Februar 2016 wurde die Möglichkeit auch für Berliner Architektinnen und Architekten geschaffen, eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als Gesellschaftsvariante mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) führen zu können (siehe DAB 04/2016). Zuständig für die Eintragung von PartG mbB in das Register der Berufsgesellschaften ist der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin. Den aktualisierten Gesetzestext sowie weitere Informationen insbesondere Praxishinweise finden Sie hier.