15. Dezember 2023

Novelle der Bauordnung für Berlin nicht konsequent genug für notwendige Umbau- statt Abrisskultur

Mit der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses Berlin wurde am 14. Dezemeber 2023 der Gesetzesänderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zugestimmt. Die Architektenkammer Berlin sieht zentrale Anliegen für mehr Klimaschutz und die Stärkung einer Umbau- statt Abrisskultur nicht weitreichend genug in der neuen Bauordnung für Berlin verankert.

Mit der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses Berlin wurde am 14. Dezemeber 2023 der Gesetzesänderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zugestimmt. Die Architektenkammer Berlin sieht zentrale Anliegen für mehr Klimaschutz und die Stärkung einer Umbau- statt Abrisskultur nicht weitreichend genug in der neuen Bauordnung für Berlin verankert.

Mit der Novelle sollen aus Sicht der Regierung unter anderem Erleichterungen bei Aufstockungen und beim Dachgeschossausbau, beim Holzbau und durch Typengenehmigungen beim seriellen Bauen umgesetzt, aber auch mehr verfahrensfreie Vorhaben ermöglicht werden, darunter für Solaranlagen und Fahrradabstellplätze. Neu gefasst wird zudem die Anzeigepflicht für den Abriss von Wohngebäuden.

Die Änderungen gehen der Architektenkammer Berlin nicht weit genug, vor allem beim Thema Abrissgenehmigung und den geforderten Erleichterungen beim Bauen im Bestand durch den vorgeschlagenen Gebäudetyp E. Denn Bestandsschutz ist elementarer Teil des Mieter- und Klimaschutzes: „Eine Kernforderung ist eine Genehmigungspflicht, die den Abriss aller Gebäude erschwert“, sagt die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker.“ Die Architektenkammer befürwortet Erleichterungen beim Planen und Bauen im Bestand, um Gebäude durch Sanierung, Umbau, Anbau und Aufstockung für mehr Wohnraum zu ertüchtigen, ohne dabei bestehenden Wohnraum zu zerstören.

Weitere Informationen können Sie in der Pressemitteilung lesen.