10. November 2021

Neuerungen bei den Förderrichtlinien zur BEG

Zum 21. Oktober 2021 wurden die drei BEG-Förderrichtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen.

Zum 21. Oktober 2021 wurden die drei BEG-Förderrichtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen. Insbesondere im Bereich Wärme- und Gebäudenetze sowie Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse erfolgten Änderungen. So wird der Begriff „Gebäudenetz“ weiter gefasst und beinhaltet nicht mehr nur zwingend Gebäude eines Eigentümers. Unvermeidbare Abwärme wird zudem den erneuerbaren Energien gleichgestellt und zugleich werden die Anforderungen an den Deckungsanteil angehoben.

Ausführliche Informationen und Zugriff auf die geänderten Förderrichtlinien erhalten Sie über die Internetseite der Bundesarchitektenkammer unter folgendem Link Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Bundesarchitektenkammer e.V. (bak.de)