06. Dezember 2021

Neue Schwellenwerte ab 2022 im Vergaberecht

Das „Forum Vergabe“ informiert in einer aktuellen Meldung darüber, dass sich zum 1. Januar 2022 die Auftragsschwellenwerte ändern. Die Werte sind maßgeblich dafür, ob die Vergabeverordnung (VgV) Anwendung findet.

Das „Forum Vergabe“ informiert in einer aktuellen Meldung darüber, dass sich zum 1. Januar 2022 die Auftragsschwellenwerte ändern. Die Werte sind maßgeblich dafür, ob die Vergabeverordnung (VgV) Anwendung findet.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende Schwellenwerte:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 Euro (bisher 139.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 Euro (bisher 214.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000 Euro (bisher 428.000 Euro)
  • für Bauaufträge: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro)
  • für Konzessionsvergaben: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro).

Weitere Informationen: Forum Vergabe