22. März 2018

Neue Orientierungshilfen zum Abschluss von Architektenverträgen

Die Reform des Bauvertragsrechts und die Einführung eines besonderen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts, welches am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, hat umfängliche Änderungen an unseren Orientierungshilfen zum Abschluss von Planerverträgen für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur erforderlich gemacht. 

Die Reform des Bauvertragsrechts und die Einführung eines besonderen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts, welches am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, hat umfängliche Änderungen an unseren Orientierungshilfen zum Abschluss von Planerverträgen für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur erforderlich gemacht. Zur Berücksichtigung der Besonderheiten der neuen Regelung des § 650p BGB, der zum einen auf Verträge abstellt, bei denen bereits Klarheit über die Erreichung bestimmter Planungs- und Überwachungsziele besteht (§ 650p Abs. 1 BGB) und zum anderen Verträge umfasst, bei denen noch keine wesentlichen Planungs- oder Überwachungsziele feststehen (§ 650p Abs. 2 BGB), wurden jeweils Muster mit und ohne Zielfindungsphase erarbeitet.

Auch für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), die mit Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) vom 4. Februar 2016 auch für in Berlin ansässige Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten ermöglicht wurden, gibt es eine Orientierungshilfe für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen.

Als Mitglied können Sie die neuen Orientierungshilfen per E-Mail oder gerne auch telefonisch bestellen. Weitere Informationen und einen Kontakt finden Sie im Bereich Honorar- und Vertragswesen.

Praxishinweise für die neue Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung finden Sie hier.