08. März 2018

Neue Ordnungen zur Qualitätssicherung in Kraft getreten

Nach Veröffentlichung im Amtsblatt sind am 16. Februar 2018 die Eintragungsordnung, die Berufsanerkennungsordnung sowie die Fortbildungs- und Praktikumsordnung der Architektenkammer Berlin  in Kraft getreten. Alle Ordnungen sind im Bereich Regelwerke zu finden. Wichtige Aussagen der Fortbildungs- und Praktikumsordnung in Kurzform sind außerdem unter Aus- und Fortbildung zusammengefasst.

Die 10. Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2017 in zweiter Lesung eine Eintragungsordnung sowie eine Berufsanerkennungsordnung beschlossen. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde sind diese gemeinsam mit der bereits in 2016 beschlossenen Fortbildungs- und Praktikumsordnung nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 16. Februar 2018 in Kraft getreten.

Grundlage für die neuen Ordnungen ist die Mitte 2016 durch das Abgeordnetenhaus Berlin beschlossene dritte Novelle des Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG), die vor allem die Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) und damit europäisches Recht umgesetzt hat. Die neuen Ordnungen erweitern im Sinne der europäischen Vorgaben die Bandbreite der möglichen Qualifikationen, um in die Liste der Kammerangehörigen eingetragen werden zu können. Das betrifft ausländische Abschlüsse sowie Berufsausbildungen, auch sogenannte Patchwork-Studiengänge, welche durch Kombination von Bachelor- und Masterstudiengängen entstehen. Die neue Regelung zur Behandlung von auswärtigen Dienstleistern soll zugleich helfen, dass auch diese die Berliner Berufspflichten einhalten.

Erstmals gilt nach Beschlussfassung und Genehmigung nunmehr auch für die Architektenkammer Berlin eine Eintragungsordnung. Die Eintragungsordnung regelt insbesondere Einzelheiten der Besetzung und Beschlussfassung des Eintragungsausschusses, den Verfahrensablauf bei der Antragsbearbeitung und den Ablauf der Prüfung auf Hochschulniveau.

Wesentliche Änderungen für Absolventinnen und Absolventen, die in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste eingetragen werden wollen, sind darüber hinaus in der Fortbildungs- und Praktikumsordnung geregelt. Wichtige Aussagen der Fortbildungs- und Praktikumsordnung in Kurzform sind unter Aus- und Fortbildung zusammengefasst. 

Praxistipps, Hinweise, Veröffentlichung

Die Architektenkammer wird für alle drei neuen Ordnungen Praxistipps und Hinweise erarbeiten und für die Mitglieder und Eintragungswilligen zur Verfügung stellen.

Die geltenden Fassungen der Eintragungsordnung, der Berufsanerkennungsordnung sowie der Fortbildungs- und Praktikumsordnung finden Sie im Bereich Regelwerken.