Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 heute im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht wurde und am 01. Januar 2021 in Kraft treten wird.