23. November 2023

Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2024

Die Europäische Kommission hat im November 2023 veröffentlicht, welche Schwellenwerte für die europaweite Vergabe auch von Planungsleistungen ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Am 16. November 2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht (hier abrufbar).Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission die Schwellenwerte alle zwei Jahre überprüft. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):

  • 5.538.000  EUR bei öffentlichen Bauaufträgen
  • 143.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden
  • 221.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesarchitektenkammer.