Am 16. November 2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht (hier abrufbar).Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission die Schwellenwerte alle zwei Jahre überprüft. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):
- 5.538.000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen
- 143.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden
- 221.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesarchitektenkammer.