15. Juni 2020

Mehrwertsteuersenkung bei Architektenverträgen

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3. Juni 2020 unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ verabschiedet und u.a. der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt.

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3. Juni 2020 unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ verabschiedet (Konjunkturpaket - Das Ergebnis des Koalitionsausschusses Stand 3. Juni 2020).

Unter anderem wird zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt. Zur Beantwortung der zahlreichen Fragen von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner, haben die Architektenkammern der Länder mit Unterstützung der Bundesarchitektenkammer einen Frage-und-Antwort-Katalog zur temporären Mehrwertsteuersenkung erarbeitet, den Siehttps://www.bak.de/ auf der Seite der BAKfinden.