Über die Initiative “i-Portunus” zur Unterstützung der kurzfristigen Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Förderprogramms Kreatives Europa ko-finanziert wird, können sich Interessierte ab sofort für einen Zuschuss bewerben. Mit dieser finanziellen Unterstützung soll der kurzzeitige Aufenthalt im Ausland zwecks beruflicher Weiterbildung und internationaler Zusammenarbeit gefördert werden. Nachfolgend haben wir hierzu die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Wer kann sich bewerben?
• Architektinnen/Architekten, in der Architektur tätige Kulturschaffende
Was können Sie beantragen?
Kurzfristige Mobilität im Kontext von:
• internationale Zusammenarbeit
• eine produktionsorientierte Residenz
• Aktivitäten zur beruflichen Entwicklung
Wann?
Mobilität zwischen dem 16. Juni und dem 30. November 2021, sofern die Bedingungen dies zulassen
Dauer des Aufenthaltes:
zwischen 7 und 60 Tagen
Maximaler Zuschuss pro Person:
3.000 Euro
Bewerbungsschluss:
14. März 2021
Bewerben:
Erstellen Sie ein Konto bei my.i-portunus.eu und füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.i-portunus.eu.