07. März 2019

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem EUGH

Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält.

Zum Thema ist aktuell eine Anmerkung des BAK-Präsidiums im DAB(online) erschienen.

Generalanwalt hält Verbindlichkeit der HOAI für EU-rechtswidrig

Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekt_innen und Ingenieur_innen nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Das eigentliche Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben. Die Bundesregierung hat, wie auch die europäischen Berufsorganisationen der Architekten und Ingenieure und die Interessenverbände der Bauherren in Deutschland, ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss. Gerade die Vertreter der Bauherren, die die Europäische Kommission mit ihrem Vorgehen gegen die HOAI angeblich schützen will, haben damit besonders die Bedeutung der Sicherung der Planungsqualität und Verbraucherschutz durch Vermeidung eines ruinösen Preiswettbewerbs hervorgehoben. Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen „Davos Erklärung zur Baukultur“ Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen.“

Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer, 28. Februar 2019

Zum Thema ist aktuell eine Anmerkung des BAK-Präsidiums im DAB(online) erschienen.