03. Juni 2019

HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof: Urteil Anfang Juli 2019 erwartet

Die Europäische Kommission hatte die Bundesrepublik Deutschland wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI im Juni 2017 vor dem EuGH verklagt. Anfang November 2018 fand die mündliche Verhandlung im Verfahren statt. Die Urteilsverkündung über das HOAI-Vertragsverletzungsverfahren ist für Anfang Juli 2019 terminiert worden.

Die Europäische Kommission hatte die Bundesrepublik Deutschland wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI im Juni 2017 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH ) verklagt. Anfang November 2018 fand die mündliche Verhandlung im Verfahren wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem (EuGH) statt. Das Verfahren wird vor der mit fünf Richtern besetzten Ersten Kammer verhandelt.

Die Urteilsverkündung durch den EuGH über das HOAI-Vertragsverletzungsverfahren ist für Anfang Juli 2019 terminiert worden. Die "Task-Force HOAI" der Bundesarchitektenkammer bereitet sich mit verschiedenen Maßnahmen auf die Urteilsverkündung vor.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesarchitektenkammer.