11. Februar 2021

HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

Die neue HOAI ist am 1.1.2021 in Kraft getreten.


 

Das Inkrafttreten der HOAI 2021 am 1. Januar 2021 markiert den Endpunkt einer  seit  2015  andauernden  Auseinandersetzung  mit  der  EU-Kommission  über die Vereinbarkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze mit europäischem Recht. Die HOAI steht nun zukünftig als verlässliche Orientierung zur Kalkulation angemessener Honorare für Architekten und Ingenieure zur Verfügung. und gilt für alle Architekten- und Ingenieurverträge, die ab 1. Januar 2021 geschlossen werden.

 

hier finden Sie die gültige Fassung der HOAI vom 01. Januar 2021

Textausgabe mit amtlicher Begründung, 242 Seiten
Herausgeber: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln
Schutzgebühr: 3,00 Euro (zzgl. Versandkosten)

Weitere Informationen finden Sie hier