Das Inkrafttreten der HOAI 2021 am 1. Januar 2021 markiert den Endpunkt einer seit 2015 andauernden Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die Vereinbarkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze mit europäischem Recht. Die HOAI steht nun zukünftig als verlässliche Orientierung zur Kalkulation angemessener Honorare für Architekten und Ingenieure zur Verfügung. und gilt für alle Architekten- und Ingenieurverträge, die ab 1. Januar 2021 geschlossen werden.
hier finden Sie die gültige Fassung der HOAI vom 01. Januar 2021
Textausgabe mit amtlicher Begründung, 242 Seiten
Herausgeber: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln
Schutzgebühr: 3,00 Euro (zzgl. Versandkosten)
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