08. August 2023

Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten

Seit 1. August 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Sie regelt erstmals bundesweit Anforderungen an die Herstellung und Verwendung mineralischer Recycling-Baustoffe.

 

Die am 1. August in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt erstmals bundesweit Anforderungen an die Herstellung und Verwendung mineralischer Recycling-Baustoffe. Damit soll Rechtssicherheit für die Beteiligten geschaffen werden und die Kreislaufwirtschaft gefördert sowie die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Am 19. September bietet die Architektenkammer Berlin ein Seminar zum Thema an, das die Grundzüge der EBV und weiterer, mit ihr in Verbindung stehender, Verordnungen vermittelt.

Die Pressemitteillung des BMUV finden Sie hier: www.bmuv.de/pressemitteilung/recycelte-baustoffe-werden-fuer-bauherren-attraktiver