23. Mai 2024

E-Rechnung wird verpflichtend

Die E-Rechnung wird verpflichtend – und viele Architekturbüros sind nicht darauf vorbereitet. Dies kann erhebliche Herausforderungen und möglicherweise auch rechtliche Risiken mit sich bringen.

Die E-Rechnung wird verpflichtend – und viele Architekturbüros sind nicht darauf vorbereitet. Ab dem 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich bei inländischem Zahlungsverkehr elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. E-Rechnungen müssen in einem speziellen XML-Format erstellt werden – reine PDF-Dateien reichen also nicht aus.
                                                                      
Die kommende E-Rechnungspflicht ist im deutschen Mittelstand derzeit noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist davon auszugehen, dass auch viele Architekturbüros in Buchhaltung und Rechnungswesen noch unzureichend vorbereitet sind. Dies kann erhebliche Herausforderungen und möglicherweise auch rechtliche Risiken mit sich bringen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem E-Rechnungs-Informationsportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.