27. November 2020

E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber des Bundes erforderlich

 

 

Rechnungen im Papier- oder PDF-Format werden ab heute zurückgewiesen.

 

Ab dem 27. November 2020 sind Architekten/innen, Innenarchitekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen, die als Auftragnehmende im Rahmen öffentlicher Aufträge für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Rechnungen im Papier- oder PDF-Format werden ab heute zurückgewiesen.

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