Innerhalb von nur einem halben Jahr wurde das ABKG zum zweiten Mal geändert. Mit dieser erneuten Novelle konnten einige langjährige Forderungen des Berufsstandes im Gesetz verankert werden, vor allem wurde die Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) und damit europäisches Recht umgesetzt. Die neue Fassung des ABKG erweitert im Sinne der europäischen Vorgaben die Bandbreite zureichender Qualifikationen, um in die Liste der Kammerangehörigen eingetragen werden zu können. Weitere wichtige Änderungen, die im Zuge der Novellierung des ABKG erreicht werden konnten, können dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 21. Juli 2016 ab Seite 425 entnommen werden.