04. August 2020

DENKMALSCHUTZ ALS BÜRGERRECHT? Ehrenamtliche Denkmalorganisationen durch Verbandsklagerecht stärken am 12. September 2020, 17:00 Uhr

Denkmalbehörden, Planungsämter und Politiker entscheiden in Deutschland, was zu unserem kulturellen Erbe gehört und wie damit umgegangen wird. Die Entscheidungen werden in der Regel nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen, es können aber auch "im öffentlichen Interesse" sachfremde Erwägungen einfließen.

Denkmalbehörden, Planungsämter und Politiker entscheiden in Deutschland, was zu unserem kulturellen Erbe gehört und wie damit umgegangen wird. Die Entscheidungen werden in der Regel nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen, es können aber auch "im öffentlichen Interesse" sachfremde Erwägungen einfließen. Planungsbehörden wägen Denkmalbelange weg, Politiker gewichten denkmalfremde Belange höher als das Anliegen von Konservatoren und Archäologen, und personell schrumpfende Denkmalbehörden müssen andere Prioritäten setzen. Manche Denkmalfreunde reagieren darauf enttäuscht.

Vereinzelt erheben deshalb Denkmalexperten und Denkmalenthusiasten seit Jahren ihre Stimme und empfehlen nach dem Beispiel des Umweltschutzes, Verbänden und Vereinen, die sich dem Erhalt von Denkmalen verschrieben haben, ein Mitspracherecht einzuräumen, das sich klageweise gerichtlich durchsetzen lässt. Ein sogenanntes Vereins- oder Verbandsklagerecht existiert in den Denkmalschutzgesetzen der deutschen Länder nicht. Es könnte helfen, behördliche bzw. politische Entscheidungen über Erhalt oder Abriss von Denkmalen und über erfolgte oder unterlassene Unterschutzstellungen im Interesse der Allgemeinheit gerichtlich überprüfen und womöglich korrigieren zu lassen.

Die von ICOMOS Deutschland gemeinsam mit der Humboldt Universität zu Berlin geplante Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Berliner Tag des offenen Denkmals 2020 soll aufzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Verbänden und Vereinen derzeit offenstehen und welche rechtlichen Instrumente im öffentlichen Interesse wünschenswert wären, um hoheitliche Denkmalentscheidungen durch ein Verbandsklagerecht fuer engagierte Bürgerinnen und Bürger hinterfragen zu können.

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