03. Dezember 2021

Coronahilfen verlängert

Wie das BMWI am 24. November 2021 bekanntgegeben hat, wird das bewährte und aktuell geltende Instrument zur Unterstützung von Freiberuflern und Unternehmen verlängert.

Wie das BMWI am 24. November 2021 bekanntgegeben hat, wird das bewährte und aktuell geltende Instrument zur Unterstützung von Freiberuflern und Unternehmen verlängert. Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt; ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige bis Ende März 2022 fortgeführt.

Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, sowie Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.

Ein aktualisiertes FAQ zu den Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Website der BAK.