30. November 2022

Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse – Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft

Das Bundeskabinett hat am 25. November 2022 im Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Industrie und alle Unternehmen in der Wirtschaft – somit auch Architekturbüros – entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.

Das Bundeskabinett hat am 25. November 2022 im Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Industrie und alle Unternehmen in der Wirtschaft – somit auch Architekturbüros – entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.

Zur Pressemitteilung vom 25. November 2022 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Überblickspapier der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse

 

Folgende Links beantworten die häufigsten FAQ zur Strompreisbremse bzw. zur Wärme- und Gaspreisbremse:
FAQ Strompreisbremse
FAQ Gaspreisbremse