26. Januar 2023

Bundesbauministerium und Bundesarchitektenkammer loben Deutschen Architekturpreis 2023 aus

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesarchitektenkammer haben den Deutschen Architekturpreis 2023 ausgelobt. Bis zum 29. März 2023 können Unterlagen für Bauwerke eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland oder im Namen bzw. überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesarchitektenkammer haben den Deutschen Architekturpreis 2023 ausgelobt. Bis zum 29. März 2023 können Unterlagen für Bauwerke eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland oder im Namen bzw. überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.

Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Für bis zu zehn Auszeichnungen und Anerkennungen stehen weitere 30.000 Euro zur Verfügung. Die Teilnahmeunterlagen müssen in digitaler Form bis zum 29. März 2023, 16 Uhr, hochgeladen werden.

Das Wettbewerbsverfahren wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Das Preisgericht wird im Mai und Juni dieses Jahres tagen und zwischen diesen Sitzungsterminen die Projekte der engeren Wahl bereisen.

Der Staatspreis ist die bedeutendste Auszeichnung für Architektinnen und Architekten in Deutschland und wird in diesem Jahr bereits zum siebten Mal in gemeinsamer Trägerschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Bundesarchitektenkammer verliehen.

Weitere Informationen zur Auslobung:
www.deutscher-architekturpreis.de