Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, beschlossen, eine Gesetzesänderung der Bauordnung für Berlin (BauOBln) beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Hintergrund ist die Verlängerung von Genehmigungsfristen.
Insbesondere ist es wichtig klar definierte und angemessene Fristen zu setzen, deren Einhaltung nicht nur realistisch sondern auch in ihrer Rechtsfolge justiziabel sind. Umgekehrt muss aber auch gewährleistet sein, dass sich die Bezirke an die Sonderregelungen halten.
In Anbetracht der aktuellen Pandemie-Erfahrungen muss die Senatsverwaltung in der Lage sein, für besondere Situationen und Ereignisse schnelle und praxisorientierte Lösungen und Regelungen zu schaffen.
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