Beratungsstelle Barrierefreies Bauen

Für eine Baukultur der Inklusion haben die Architektenkammer Berlin und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Kooperation die Beratungsstelle Barrierefreies Bauen eingerichtet. 

Die Beratung richtet sich an Entwurfsverfasserinnen/Entwurfsverfasser und Bauherrinnen/Bauherren, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die geforderte Barrierefreiheit in ihren Vorhaben qualitätsvoll implementieren und vorausschauend Konflikte vermeiden möchten. Bei den Beratenden handelt es sich um erfahrene Architektinnen/ Architekten, Ingenieurinnen/Ingenieure und Verwaltungsmitarbeitende.

Ziel der einstündigen Erstberatung ist es, den Ratsuchenden Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln, indem vor allem die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards erläutert, aber darüber hinaus auch Hinweise zu Grundlagen des Design for all gegeben werden. Die Beratungen sind kostenlos und nicht rechtsverbindlich.

Das Beratungsangebot bezieht sich auf Wohnungsbauten, öffentlich zugängliche Gebäude und auf die Freiflächen bzw. Außenräume der Baugrundstücke. Zu Bauvorhaben außerhalb Berlins sowie zu Verkehrsbauwerken und öffentlichen Verkehrsflächen findet keine Beratung statt.

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Die am häufigsten gestellten Fragen aus der Beratung und ihre Antworten finden Sie in unseren FAQs „Erste Hilfe für barrierefreies Planen und Bauen“.
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Beratungsablauf

Ihren Beratungsbedarf richten Sie bitte per E-Mail an beratungsstelle.barrierefreies.bauen/ at /ak-berlin.de
Bitte fügen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen bei.

Der Erhebungsbogen stellt sicher, dass bereits bei der Anfrage alle relevanten Daten übermittelt werden. Auch Pläne können eingereicht werden. Damit erhalten wir alle notwendigen Informationen, um Sie mit einer Expertin oder einem Experten für Ihr spezifisches Thema in Verbindung zu bringen.  

Das kostenfreie Beratungsangebot umfasst eine Erstberatung von maximal einer Stunde pro Projekt und ist nicht rechtsverbindlich. 

Das Beratungsgespräch findet telefonisch oder per Videokonferenz statt. Auf Anfrage sind auch persönliche Beratungsgespräche in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 


Weitere Anlaufstellen

Unser Schwerpunkt liegt auf dem barrierefreien Planen und Bauen. Ergänzend stehen für ein inklusives Berlin weitere Ansprechstellen zur Verfügung: 

Wir freuen uns über Ihre Anfrage zu Berliner Bauvorhaben. Für eine Beratung zu Projekten in Brandenburg und nach Brandenburger Baurecht:

Auch zum Thema Wohnungsumbau beraten wir gernebei konkreten Fragen zu bereits vorliegenden Planungsunterlagen. Für eine kostenfreie, unabhängige und verbraucherorientierte Erstberatung zur alters- und pflegegerechten Anpassung der Wohnung empfehlen wir die 

Wir informieren über Fördermöglichkeiten und passende Ansprechpartner. Für verbindliche Details empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit den Fördergebern.

Besonders qualifizierte Expertinnen und Experten für das barrierefreie Planen und Bauen finden Sie hier:


Beratungsumfang

Unsere Beratung versteht sich als fachliche Orientierungshilfe. Der Austausch mit erfahrenen Fachleuten bietet mehr Planungssicherheit bei konkreten Fragestellungen zu öffentlich-rechtlichen Anforderungen an bauliche Barrierefreiheit und deren praktischer Umsetzung:


Die Beratung ist klar von rechtsverbindlichen Planungsleistungen oder gutachterlichen Tätigkeiten abzugrenzen. 
Eine umfassende Prüfung der barrierefreien Planung oder eine rechtsverbindliche, schriftliche Stellungnahme ist im Rahmen unseres Angebots nicht möglich. Es werden daher keine verbindlichen Protokolle erstellt, sondern – nach Bedarf – schriftliche Hinweise auf das einschlägige Regelwerk gegeben.


Die Beratung bildet weder die Grundlage noch eine Vorentscheidung für behördliche Genehmigungen von Bauvorhaben. 
Wir beraten Sie gerne zu Auslegungsfragen, erläutern die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen und deren praktische Umsetzung und unterstützen Sie bei der sachlichen Begründung von Abweichungen.


Die Beratungsstelle Barrierefreies Bauen kann nicht über Abweichungen von den Anforderungen an die Barrierefreiheit entscheiden.
Eine abschließende Entscheidung über Abweichungen gemäß § 67 BauO Bln trifft die genehmigende Bauaufsichtsbehörde. Sie allein übt Ermessen darüber aus, ob die Erfordernisse für eine Abweichung gegeben sind oder nicht. Für die Barrierefreiheit sind die Möglichkeiten einer Abweichung eingeschränkt. Gemäß § 50 Abs. 6 BauO Bln kann eine Abweichung von den Anforderungen an die Barrierefreiheit nur aufgrund von schwierigen Geländeverhältnissen, dem Einbau eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen einer ungünstigen vorhandenen Bebauung nur in Verbindungmit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfolgen Damit sind Abweichungen von den Anforderungen der Barrierefreiheit im Neubau nahezu ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es, Barrierefreiheit im Planungsprozess von Anfang an umzusetzen.
 



Veranstaltungen – Hinweise und Dokumentationen

Dokumentation der Veranstaltung – 8. und 9. Mai 2023
Inklusionstage „GESUNDHEIT barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“
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Videomitschnitt vom 12. September 2022
Regionalkonferenz „Inklusiv gestalten – Ideen und gute Beispiele aus Architektur und Stadtplanung“ 
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