Termin
Mittwoch, 21. Februar 2024, 9.00 bis 16.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Personen, die Entwürfe in den Bereichen Architektur und Bauingenieurwesen erstellen. Es ist aber auch interessant für Mitarbeitende der Bauaufsichtsbehörden, Stadtplanung sowie für Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Öffentliches Baurecht).
Lernziel
Die Teilnehmenden erwerben ein tiefgreifendes Verständnis des Abstandsflächenrechts und wissen nach der Veranstaltung, wie sich schutzzielorientierte Abweichungsanträge begründen lassen.
Inhalt
Das Abstandsflächenrecht gehört zu den komplizierten Bauordnungsregelungen. Wer es beherrscht, minimiert bei Gebäudeplanungen rechtliche Risiken. Das Verständnis des Abstandsflächenrechts erleichtert auch die Kommunikation mit Bauherrinnen und Bauherren sowie mit der Verwaltung. Darüber hinaus erspart es Umplanungen.
Das Seminar vermittelt die Schutzziele des Abstandsflächenrechts, wie beispielsweise Belichtung, Belüftung oder Sozialabstand. Die Teilnehmenden erfahren, wie sich diese Schutzziele abstandsflächenrechtlich umsetzen lassen. Der Referent stellt dazu Beispiele aus der Rechtsprechung vor.
Inhalte:
- Freihaltegebot und Ausnahmen
- Überdeckungsverbot und Ausnahmen
- Erstreckungsverbot und Ausnahmen
- Ermittlung der Abstandsflächen
- Abstandsflächen im Gebäudebestand
- Abstandsflächen und Rücksichtnahmegebot sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Abstandsflächen und Brandschutz
- Überblick über Entwicklungsmöglichkeiten des Abstandsflächenrechts
- aktuelle Rechtsprechung
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Thomas Meyer, Senatsrat a. D., ehemaliger Leiter der Obersten Bauaufsicht Berlin