Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Hierin ergeben sich einerseits Verschärfungen für den Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude und andererseits Neuerungen zum Nachweis und der Anrechnungen von PV-Strom. Für Planerinnen und Planer sowie Investorinnen und Investoren werden Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung wichtiger denn je.
Seit 2022 wurden eine Reihe von Änderungen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude vorgenommen. Für zu errichtende Wohn- und Nichtwohnungsbau gibt es nur noch Effizienzhausniveau 40 NH. Im Altbau gibt es einen neuen Förderbestand eines „Worst-Performance-Buildung“.
Im Seminar werden wesentliche Planungs- und Ausführungskonsequenzen vorgestellt und anschaulich an praktischen Beispielen erläutert.
Folgende Aspekte werden unter anderem im Seminar behandelt:
- Energetische Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
- Hinweise zur Ausführungs- und Detailplanung (Ergebnisse aus Wärmebrücken-, Dichtheits- und Lüftungskonzepten)
- Hinweise zur Effizienzhausförderung nach BEG und QNG-Anforderungen
- Nachweise und Nachweisinhalte für das Bauen im Bestand
- Förderung von Einzelmaßnahmen und Effizienzhäuser gemäß BEG
Zur Anmeldung:
https://seminare.ak-brandenburg.de/mitglieder/weiterbildung/seminarprogramm/w23-2-023