Ein rechtssicherer Architektenvertrag ist die „halbe Miete“!

Termin

Donnerstag, 9. März 2023, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Diese Fortbildung ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt (gültig bis zum 09.03.2025).

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Privates Baurecht

Inhalt

Die Verwendung rechtssicherer Verträge ist für Architektinnen und Architekten die notwendige Basis, um sich auf ihre eigentliche Planungstätigkeit konzentrieren zu können. Bei Verwendung unwirksamer Klauseln und Verträge stehen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer hingegen häufig schutzlos da. Anhand der Orientierungshilfen der Architektenkammer Berlin für individuell auszuarbeitende Architektenverträge werden die rechtswirksamen Klauseln auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und insbesondere der HOAI 2021 dargestellt.
Das Seminar bietet ausgiebig Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Besonderheiten einzelner Vertragsklauseln eingehend zu beschäftigen. Es werden rechtliche Argumente vermittelt, um Vertragsverhandlungen erfolgreich zu führen und gegebenenfalls Klauseln auf konkrete Vertragsverhältnisse anzupassen.
Darüber hinaus wird ein – kurzer – Überblick über das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bau- und Planervertragsrecht gegeben. Insbesondere die Regelungen, die Architekt*innen betreffen, werden eingehend dargestellt.

- Einführung in die Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts

- Die seit dem 1. Januar 2021 geltende HOAI 2021

- Die Rechtslage zwischen der EuGH-Entscheidung zur HOAI vom 4. Juli 2019 und dem Inkrafttreten der HOAI 2021 unter Beachtung der EuGH-Entscheidung vom 18.01.2022 und der BGH-Entscheidung vom 2.06.2022

- Rechtssichere Architektenverträge am Beispiel der Orientierungshilfe der Architektenkammer Berlin:
--- Bedeutung der Vertragsparteien
--- Exakte Beschreibung des Leistungsumfangs / der Planungs- und Überwachungsziele
--- Vertragspflichten des Auftraggebers
--- Vertragspflichten des Auftragnehmers
--- Honorarregelungen
--- Änderung des Leistungsumfangs
--- Haftpflichtversicherung
--- Nutzungs- und Urheberrechte
--- Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten

Referentinnen und Referenten

Prof. H. Henning Irmler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schwerin/Lübeck

Gebühr

Mitglieder
135,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
135,00 Euro
Gäste
270,00 Euro