Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur: Abnahme und Mängelhaftung bei Pflanzleistungen

Termin

Samstag, 11. Februar 2023, 9.30 bis 17.00 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Diese Fortbildung ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt (gültig bis zum 11.02.2025).

Ort

Online-Seminar

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Es ist aber auch für junge Berufstätige geeignet. Das Seminar zählt zur Vortragsreihe „Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur“. Jeder Teil hat einen eigenen Schwerpunkt und ist auch als Einzelseminar geeignet.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Koordination und Überwachung

Lernziel

Im Anschluss des Seminars kennen die Teilnehmenden die Besonderheiten der Mängelhaftung, Abnahme und Gewährleistung bei Pflanzleistungen nach DIN 18916 sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Zugleich frischt das Seminar die Kenntnisse von der VOB/B auf und stellt die Neuerungen der Baurechtsreform sowie Baurechtsprechung zu diesem Thema vor.

Inhalt

Im Spannungsfeld zwischen Personen, die bauen wollen, und ausführenden Firmen sind Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten verpflichtet, für eine mängelfreie und funktionsfähige Umsetzung der Planung zu sorgen. Sie müssen Bauherrinnen und Bauherren weitreichend beraten, über deren Rechte aufklären und sie auf drohende Nachteile hinweisen.

Dieses Seminar ist Bestandteil der Seminarreihe „Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur“ und behandelt einen praxisorientierten Umgang mit den technischen und rechtlichen Besonderheiten bei Abnahme und Mängelansprüchen von Pflanzleistungen.
Bei Abnahme und Gewährleistung stellen die Regelungen der DIN 18916 für Pflanzarbeiten die Baubeteiligten immer wieder vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme. Anhand des tatsächlichen zeitlichen Ablaufs der Pflanzung auf der Baustelle - Lieferung - Durchführung - Abnahme - Gewährleistung – besprechen die Referenten mit den Teilnehmenden jeweils typische Problemstellungen.

Inhalte:
- Maßnahmen und Kontrollen bei Pflanzenlieferung
- Abnahme von Pflanzleistungen, auch im Zusammenhang mit harten Bauleistungen
- System des Mängelrechts beim VOB- / BGB-Vertrag,
- Gegenstand und Abgrenzung von Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege


Die Seminarreihe „Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur“ umfasst folgende Teile:
Teil I: Einführung in die Objektüberwachung / Bauleitung
Teil II: Abnahme und Mängelhaftung bei Pflanzleistungen
Teil III: Bedenken, Behinderung und Schnittstellenproblematik
Teil IV: Termine und Fristen
Teil V: Rechnungs- und Nachtragsprüfung

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt BDLA und Stadtplaner, Eching / Günzenhausen, und Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Gebühr

Mitglieder
150,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
150,00 Euro
Gäste
300,00 Euro