Abnahme von Bauleistungen
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Freitag, 1. März 2019, 9.00 bis 16.30 Uhr (8 UE)

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet vor allem an Architekt_innen, ist aber auch interessant für Bauleiter_innen, Sachverständige, Wohnungswirt_innen, Rechtsanwält_innen, Seminar ist für Absolvent_innen geeignet; Themengebiet: Koordination und Überwachung

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, um rechtsgeschäftliche Abnahmen in Verbindung mit den gängigen Regelwerken in technischer Hinsicht vorbereiten und begleiten zu können.

Inhalt

Ob bestimmte Beanstandungen als „wesentliche Mängel“ zu bewerten sind, die einer Abnahme von Bauleitungen im Wege stehen würden, ist weder in technischen Regelwerken, noch in einer gesetzlichen Norm konkret festgelegt. In entsprechenden Gerichtsverfahren werden jeweils die Bedingungen des Einzelfalls rechtlich gewürdigt. Für die Interessenvertreter der Auftragnehmer- und der Auftraggeberseite ist es daher oft schwierig zu entscheiden, ob eine handwerkliche Leitung abnahmefähig ist oder nicht. Eine richtig durchgeführte förmliche Abnahme von Bauleistungen setzt daher auf beiden Seiten die einwandfreie Kenntnis formeller Grundlagen und der entsprechenden gängigen technischen Regelwerke voraus.

Der Seminarschwerpunkt liegt in der Anleitung zur praxisnahen Gestaltung von Abnahmen im Hochbau. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis werden typische Schwachstellen aus diesem Themenbereich behandelt.

- Abnahme werkvertraglicher Leistungen
- Abnahme WEG-Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum
- Berücksichtigung anerkannter Regeln der Technik
- Berücksichtigung des Stands der Technik
- Abgrenzung der Sachfragen gegenüber Rechtsfragen
- Mangelbegriff
- Wesentliche und unwesentliche Mängel
- Toleranzen und „Hinnehmbare“ Unregelmäßigkeiten
- Abnahmeprotokoll
- Vorbehalte wegen fehlender Nachweise
- Einsatz von Messgeräten und Prüfverfahren
- Grenzen der Begutachtung

Beurteilung anhand praktischer Beispiele von Mängeln und ggf. hinnehmbaren Beanstandungen bei der Abnahme, getrennt nach Gewerken: Rohbau, Ausbau und Hinweise zur Mitwirkung bei der Abnahme der TGA-Gewerke

Gebühr

Mitglieder
145,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
75,00 Euro
Gäste
290,00 Euro

DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT