Das neue Bauvertragsrecht

Termin

Dienstag, 22. Januar 2019, 10.00 bis 17.30 Uhr (8 UE)

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, die mit der Planung und Überwachung von Bauvorhaben beauftragt werden. Seminar ist für Absolvent_innen geeignet, Themengebiet: Baurecht

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Im Anschluss an das Seminar sind die Teilnehmenden über die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage umfassend informiert. Insbesondere wissen sie um die Auswirkungen auf das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Sie haben Kenntnis darüber, welche Rechte und Pflichten neu abgeschlossene Architekten- und Ingenieurverträge nach sich ziehen. Darüber hinaus kennen sie auch die neu kodifizierten Rechte der übrigen Baubeteiligten.

Inhalt

Das Architekten- und Ingenieurrecht wird seit dem 1. Januar 2018 im BGB eigenständig geregelt. Es betrifft sämtliche „klassische“ Architektenleistungen im Bereich der Bauplanung und Bauüberwachung. Außerdem enthält es Vorgaben zur Vertragsanbahnung, Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Vertragsabrechnung. Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure brauchen hierzu profunde Kenntnisse, um Rechtsnachteile und wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden. Darüber hinaus müssen sie als Sachwalterinnen oder Sachverwalter ihrer Auftraggebenden auch mit den Neuregelungen im allgemeinen Bauvertragsrecht vertraut sein – einschließlich des Verbraucherbauvertrags.

In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden die Besonderheiten des neuen Architekten- und Ingenieurrechts anhand von konkreten Fallbeispielen kennen. Diese reichen von der Vertragsanbahnungsphase bis zum Ende des Vertragsverhältnisses. Sie erfahren, welche Besonderheiten sie bei dem neuen Recht unbedingt beachten müssen.

Inhalte:
- Abschluss des Architektenvertrags, Abgrenzung zur Akquisition, Besonderheit: Zielfindungsphase
- Pflichten im Architekten- und Ingenieurvertrag
- Folgen der Pflichtverletzung
- Planungsvertrag mit Pflicht zur Erstellung einer Planungsgrundlage
- Sonderkündigungsrecht beider Vertragsparteien
- Recht zur Teilabnahme
- gesamtschuldnerische Haftung mit der bauausführenden Firma
- anwendbare Vorschriften des allgemeinen Werkvertragsrechts und deren Besonderheiten
- Auswirkungen des neuen Rechts auf das Honorar

Referentinnen und Referenten

Peter Klum, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D., Pietschmann Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

Gebühr

Mitglieder
75,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
75,00 Euro
Gäste
150,00 Euro