Termin
Mittwoch, 14. September 2022, 16.00 bis 19.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 4
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Hochbau- und Landschaftsarchitektinnen und -architekten, ist aber auch für Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Mitarbeitende von Immobilien- und Projektentwicklungsunternehmen interessant.
Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)
Privates Baurecht
Lernziel
Am Ende des Seminars wissen die Teilnehmenden grundsätzlich, wann, welche Werke urheberrechtlich geschützt sind und welche Rechte Planende und Bauherr_innen bei Errichtung, Nutzung und Änderung solcher Werke haben. Sie sind dafür sensibilisiert, welche vertraglichen Regelungen mit Bauherr_innen, Dritten und Miturheber_innen zu treffen sind.
Inhalt
Dass Architekten und Architektinnen, ebenso wie anderen Werkschöpfenden, ein Urheberrecht an von ihnen erbrachten Leistungen zustehen kann, ist ihnen oft selbst nicht bekannt. Trotz einiger Gerichtsentscheidungen zu prominenten Bauwerken (Berliner Hauptbahnhof, Pinakothek der Moderne) wissen die Wenigsten, dass die urheberrechtlichen Interessen sogar nach Fertigstellung des Bauvorhabens noch berücksichtigt werden müssen.
Das Seminar widmet sich den Grundlagen und dem Inhalt des Architektenurheberrechts sowie Chancen, Grenzen und der Notwendigkeit von vertraglichen Gestaltungen zum Urheberrecht, auch im Innenverhältnis verschiedener Miturheber_innen zueinander (bspw. Planer-ARGE).
Nachdem anhand von Fallbeispielen grundsätzlich geklärt ist, welche Bauwerke und Leistungen Urheberrechtsschutz genießen, werden die zentralen Rechte des Urhebers mit Bezug auf Architektinnen und Architekten erläutert. Ein Schwerpunkt wird dabei auf Änderungs- und Nutzungsrechten von Bauherrinnen und Bauherren liegen. Außerdem werden die Teilnehmenden auf bestehende Urheberrechte bei der Verwendung von Fotos, Plänen, etc. Dritter hingewiesen. Anschließend werden anhand von in der Praxis häufig auftretenden Konstellationen (bspw. stufenweiser Abruf von Planungsleistungen) vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert. Schließlich werden Fragen des Honorars und von Zahlungsansprüchen bei Nutzung und Verletzung urheberrechtlicher Interessen erörtert.
Inhalte:
- Grundlagen des Architektenurheberrechts; sonstige geistige Schutzrechte
- Umfang und Inhalt des Urheberrechts, insbesondere Rechte bei späteren Änderungen
- Nutzung von Fotos und Plänen Dritter
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten im Verhältnis zu Bauherr_innen und bei Miturheber_innen
- Honorar und Schaden bei Urheberrechtsnutzungen
Referentinnen und Referenten
Till Schwerkolt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB