Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Überblick

Termin

Donnerstag, 4. November 2021, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Online-Seminar

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, Energieberaterinnen und Energieberater sowie alle, die Projekte leiten.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Öffentliches Baurecht

Lernziel

Die Teilnehmenden lernen das neue Gebäudeenergiegesetz in Abgrenzung zu den bisherigen energiesparrechtlichen Regelungen kennen. Sie verstehen und wissen im Anschluss an die Veranstaltung, wie sie es anwenden können.

Inhalt


Am 1.11.2020 ist das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ –kurz GEG – in Kraft getreten. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und darin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.

Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, die das energetische Niveau eines Niedrigstenergiegebäudes von den Mitgliedsstaaten fordert.
Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mitgeltenden Normen in Bezug genommen.

Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
- Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
- Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien
- Anforderungsgrößen und Nachweismöglichkeiten sowie Neuerungen der DIN V 18599: 2018-09
- Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzepte, die neue DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06, im Zusammenhang Auswirkungen für Planung und Ausführung
- Dichtheits- und Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN/TS 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972
- Konkretisierungen im Kontext mit Änderungen von Bauteilen bestehender Gebäude
- neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen: Was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen?
- Befreiungen und Ausnahmen
- Innovationsklausel


Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Stefan Horschler, freischaffender Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover

Gebühr

Mitglieder
125,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
125,00 Euro
Gäste
250,00 Euro