Teil 2: Rechnungsprüfung · Insolvenz/Kündigung · Dokumentation
Ein Vertrag über Planungsleistungen, der auf der Grundlage der HOAI abgeschlossen ist, legt ein Pauschalhonorar fest, das die in der HOAI definierten Grundleistungen ganz oder teilweise umfasst. Darüber hinaus können sogenannte Besondere Leistungen erforderlich werden, die bei Vertragsschluss bereits bekannt sind oder erst im Zuge der Projektbearbeitung ersichtlich werden.
Die Abgrenzung von Grundleistungen gegenüber Besonderen Leistungen liegt in vielen Fällen aufgrund fehlender klarer Definitionen in einer Grauzone. Eine Folge daraus sind mitunter kontroverse Honorarverhandlungen, wenn der Auftraggeber eine Leistung noch vom Pauschalhonorar umfasst sieht, während Planerinnen sich bereits im Bereich gesonderter Vergütung wähnen.
Inhalte:
- Rechnungsprüfung
- Insolvenz/Kündigung
- Gerichtsverfahren
- Rechtsdienstleistung
- Dokumentation
- Vielzahl von Planungsbeteiligten
Hinweis: Dieser Vortrag ist Teil 2 einer mehrteiligen Reihe. Am Montag, 7. Dezember 2026, wird Teil 1 (Präsentationen · Planungsvarianten · Baustelleneinrichtung) angeboten. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
http://www.ak-berlin.de/service/aus-und-fortbildung/fortbildungskalender/seminar/S26-1-037.html
Hinweis für Absolventinnen und Absolventen:
Dieses Seminar ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB anrechenbar (Themengebiet: Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens).