Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur: Schnittstellenproblematik, Behinderung und Bedenken
Termin
Samstag, 18. April 2026, 9.30 bis 17.00 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Online-Seminar
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich sowohl an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger als auch an berufserfahrene Landschaftsarchitekteninnen und Landschaftsarchitekten.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Koordination und Überwachung).
Lernziel
Im Anschluss an das Seminar kennen die Teilnehmenden die Besonderheiten im Umgang mit typischen Schnittstellen bei der Bauausführung in der Landschaftsarchitektur sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Zugleich frischt das Seminar die Kenntnisse von der VOB/B auf und stellt die Neuerungen der Baurechtsreform sowie Baurechtsprechung zu diesem Thema vor.
Inhalt
Im Spannungsfeld zwischen Bauherrschaft und ausführenden Unternehmen ist es Aufgabe der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, den Bauablauf zu überwachen mit dem Ziel, ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen.
Ausgehend von den vertraglichen Pflichten in der Objektüberwachung des Leistungsbilds Freianlagen werden anhand konkreter Fallbeispiele Problemfälle in Bezug auf typische Schnittstellen in der Planungs- und insbesondere Ausführungsphase aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Es werden zugleich Haftungsfallen für die Architekteninnen und Architekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.
Inhalte:
- vertragliche Pflichten in der Objektüberwachung
- Haftung der Architekt_innen bei Verstoß gegen Überwachungspflichten
- Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber der Bauherrschaft
- Schnittstellenerkennung und Schnittstellenbearbeitung
- Schnittstellen zwischen den einzelnen Leistungsbildern
- Gegenstand und Umfang der Überwachungspflicht der Architekt_innen
- Prüfung von Planungsleistungen Dritter
- Prüfung von Vorarbeiten und bauseitig gestellten Materialien
- Anarbeiten an Vorleistungen und Bestand (Baugrund, Sparten im Baufeld, Dachabdichtung, Fassadenanschlüsse)
- Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen
- Bedenkenanzeige und Mängelhaftung
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt BDLA und Stadtplaner, und Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, MBA
Gebühr
Absolventinnen und Absolventen
160,00 Euro