Termin
Donnerstag, 16. April 2026, 16.00 bis 19.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 4
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Architektinnen und Architekten, aber auch an Bauherren und Denkmalpfleger und Denkmalpflegerinnen, die in mittelbarer Umgebung bauen wollen, bzw. einschätzen müssen, ob das Denkmal dabei wesentlich beeinträchtigt wird. Es werden 10 Beispiele vorgestellt, die vom Vortragenden ohne Wertung sachlich und fachlich aufgezeigt werden.
Lernziel
Es sollen Erfahrungen weitergegeben werden, die den Teilnehmenden ermöglichen, sich mit Behörden abzustimmen und den eigenen Entwurf zu verteidigen. Die Beispiele werden ohne Bewertung – aber mit den Ergebnissen – vorgestellt, sodass eine offene Diskussion am Ende geführt werden kann.
Inhalt
Im Denkmalschutzgesetz wird der Umgebungsschutz für die Denkmale gefordert. Während die Beteiligung des amtlichen Denkmalschutzes selten strittig ist, ist die Abwägung einer Beeinträchtigung des Denkmals nicht deutlich beschrieben. Nach dem Gesetz muss es sich um eine „wesentliche“ Beeinträchtigung handeln. Die Unterscheidung zwischen „keiner“ oder „einer“ Beeinträchtigung oder einer „wesentlichen“ Beeinträchtigung ist selten nachvollziehbar. Es ist auch nicht möglich den „Beeinträchtigungsgrad“ vorher festzulegen oder allgemein zu beschreiben. Die konkreten Beispiele sollen Erfahrungen weitergeben, wie mit einer solchen Fragestellung umgegangen werden kann. Es werden Vorgänge beschrieben und Abstimmungen offen gelegt. Wissen aus der Praxis wird weitergegeben.
Referentinnen und Referenten
Georg Wasmuth, freischaffender Architekt, büro west denkmalpflege, Berlin, und weitere