Termin
Donnerstag, 26. Juni 2025, 17.30 bis 20.00 Uhr
Unterrichtseinheiten: 3
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Architektinnen und Architekten innerhalb der Leistungsphase 8.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
In diesem Kurzseminar lernen die Teilnehmenden die Grundlagen der Schutzleistungen nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) und der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) kennen. Sie verfügen am Ende über Lösungsansätze, um zukünftig ohne Streit und ohne unvorhergesehene Risikozuweisung den Sachverhalt zielführend vertraglich vereinbaren zu können.
Inhalt
Was dürfen Auftraggebende von der Verpflichtung zur Eigensicherung durch Handwerksbetriebe erwarten? Können Handwerksbetriebe überhaupt ihre Leistungen schützen? Und was passiert, wenn die Schutzleistung das Doppelte der eigentlichen Werkleistung kostet? Über diese Themen wird auf beinahe jeder Baustelle diskutiert. Auftraggebende fordern den „Schutz der eigenen Leistung“ durch Handwerkerinnen oder Handwerker. Diese wiederum fordern, dass die Leistung sofort nach Einbau von Auftraggebenden abgenommen wird. Zumindest eine Zustandsfeststellung soll erbracht werden, damit im Nachgang einer Beschädigung der Werkleistung vom Handwerksbetrieb nachgewiesen werden kann, dass die Werkleistung zum Zeitpunkt des Einbaus mangelfrei war. Wie können Architektinnen und Architekten mit solchen Forderungen am besten umgehen?
Inhalte:
- Grundlagen der Schutzleistungen nach BGB und VOB/B
- Leistungsphase 8
- Vermeidung von Risikozuweisungen
- Lösungsansätze für Architektinnen und Architekten
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Bauingenieur BDB, SMV Bauprojektsteuerung Berlin GmbH