Termin
Montag, 28. April 2025, 9.30 bis 17.00 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Honorare nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnen. Die Fortbildung ist für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Freianlagenplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung geeignet.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
Am Ende des Seminars sind die Teilnehmenden in der Lage, ihre Honoraransprüche in Form einer prüfbaren Rechnungslegung zu ermitteln.
Inhalt
Bei der Ermittlung des Honoraranspruchs nach der HOAI sind die Vorschriften dieser Verordnung einzuhalten. Auf dieser Basis muss die Rechnungslegung formal korrekt, nachvollziehbar und prüfbar erfolgen, damit der Anspruch überhaupt fällig wird.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden die Parameter der Honorarermittlung schrittweise kennen. Der Referent stellt diese praxisnah anhand einer Beispielrechnung dar.
Inhalte:
- Geschichte der HOAI
- Verträge / Honorarvereinbarungen
- Begriffsdefinitionen
- Leistungsbilder / erbrachte Leistungen
- Grundleistungen / Besondere Leistungen
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach DIN
- mitverarbeitete Bausubstanz
- Zuschläge Umbau / Instandsetzung
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Manfred von Bentheim, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger (HOAI), Taunusstein