Termin
Montag, 19. Mai 2025, 10.00 bis 17.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, die mehr über das Bauvertragsrecht wissen möchten und Fehler sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Vertragsausübung vermeiden möchten.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
Am Ende des Seminars haben die Teilnehmenden einen Einblick darüber erhalten, wie Architektenverträge zustande kommen. Sie wissen, wie Akquise und Vertrag voneinander abzugrenzen sind. Zudem haben sie Klarheit über ihre Rechte und Pflichten gewonnen sowie über die der Auftraggebenden. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Haftungsfallen für Architekturbüros rechtzeitig zu erkennen.
Inhalt
Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Damit wurden zahlreiche Vorschriften im Bundesgesetzbuch (BGB) geändert und neue Vertragstypen wie der Verbraucherbauvertrag und der Bauträgervertrag eingeführt.
Auch der Architekten- und Ingenieurvertrag ist erstmals gesetzlich normiert worden. Die neuen Regelungen sollen mehr Klarheit über die Rechte und Pflichten von Architektinnen und Architekten und deren Auftraggeberinnen oder Auftraggeber schaffen. Architekturbüros haben nunmehr die Möglichkeit, ihr Vertragsverhältnis mit den Auftraggebenden als Zweistufenvertrag mit vorgeschalteter Zielfindungsphase auszugestalten. Der Bestellerin beziehungsweise dem Besteller wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das unter bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden darf.
Außerdem wird die überproportionale Belastung von Architektinen oder Architekten im Rahmen ihrer gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Bauunternehmer reduziert, indem ein Vorrang der Nacherfüllung durch die Baufirma eingeführt wurde.
Der Referent bringt seine Erfahrung als Vorsitzender Richter am Kammergericht in einem Bausenat sowie aus zehnjähriger Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei, die sich vorwiegend mit Bausachen beschäftigt, ins Seminar ein. Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Einblick in die mit dem Bauvertragsrecht zusammenhängenden Probleme. Dies geschieht sowohl aus der Perspektive eines ehemaligen Richters als auch aus der eines praktizierenden Rechtsanwalts, der in unzähligen Fällen Ansprüche von und gegen Architektinnen und Architekten durchsetzen und abwehren musste.
Inhalte:
- Zustandekommen des Architektenvertags
- Abgrenzung von Akquise und Vertrag
- Vertragserweiterung während des Bauvorhabens
- Bauzeitverlängerung und Architektenhonorar
- Abrechnung von Architektenleistungen
- Haftungsfallen für Architektinnen und Architekten
Referentinnen und Referenten
Peter Klum, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Kammergericht a. D., Berlin