Termin
Dienstag, 28. Mai 2024, 16.00 bis 19.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 4
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, die Leistungen der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) übernehmen.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden einen aktuellen Überblick über die weitreichenden (rechtlichen) Anforderungen an eine mangelfreie Objektüberwachung.
Inhalt
Mit der Übertragung der Objektüberwachung übernehmen Architektinnen oder Architekten weitreichende vertragliche Verpflichtungen. So haben sie beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass die vom Bauunternehmen erbrachte Werkleistung ohne Mängel entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt wird. Darüber hinaus müssen sie insbesondere für eine ordnungsgemäße Nachtrags- und Rechnungsprüfung sorgen. Eine Analyse der aktuellen Rechtsprechung zeigt, dass die Haftungsrisiken weitreichend sind. Regelmäßig werden Objektüberwachende etwa bei auftretenden Mängeln am Bauwerk neben dem ausführenden Unternehmen vom Auftraggebenden in Anspruch genommen.
Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmenden die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung zur Haftung bei Übernahme der Objektüberwachung kennen. Schwerpunkte hierbei: das Vorliegen einer mangelhaften Bauleistung, die Nachtrags- und Rechnungsprüfung, die Abnahme sowie die Einhaltung von Terminen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele und Fallbesprechungen stellt das Seminar die maßgeblichen vertraglichen Pflichten bei Übernahme der Objektüberwachung dar und weist auf die entscheidenden Risiken hin.
Inhalte:
- vertragliche Leistungspflichten im Rahmen der Objektüberwachung
- Voraussetzungen, Inhalte und Grenzen der Haftung insbesondere bei Baumängeln
- Rechnungs- und Nachtragsprüfung
- Abnahme und Einhaltung von Terminen
Referentinnen und Referenten
Andreas Labicki, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Berlin