Die neuen Transparenzpflichten der KI-Verordnung (Informationsveranstaltung der Bayerischen Architektenkammer)

Termin

Freitag, 18. September 2026, 9.00 bis 10.00 Uhr

Ort

Online-Veranstaltung

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Kammermitglieder und Gäste weiterer Planungsberufe, die KI beruflich nutzen und einsetzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Lernziel

Ziel der Veranstaltung ist es, den eigenen Kennzeichnungsbedarf zu bestimmen und die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten der KI-Verordnung im Büro umzusetzen.

Inhalt

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien dazu am 20. Juli 2026 vorgelegt. Diese Informationsveranstaltung übersetzt die rechtlichen Vorgaben der neuen Kennzeichnungspflicht in handhabbare Entscheidungen für den Büroalltag. Welche Inhalte sind betroffen? Wie sieht eine rechtssichere Kennzeichnung aus? Wann greift die Erleichterung für künstlerische Darstellungen und warum hilft sie bei Marketingmaterial gerade nicht?

Nach einem Fachvortrag besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.

Themen
- Artikel 50 der KI-Verordnung
- Anbieter- und Betreiberpflichten
- Deepfake und Visualisierung
- Kennzeichnung in der Praxis
- Künstlerische Ausnahme
- Chatbots
- Fragerunde


Diese Veranstaltung ist eine Kooperation der Bayerischen Architektenkammer mit anderen Länderarchitektenkammern.
Anmeldung und weitere Informationen unter:
https://www.byak.de/veranstaltungen/akademie-fuer-fort-und-weiterbildung/veranstaltung/26426-die-neuen-transparenzpflichten-der-ki-verordnung.html?no_cache=1&cHash=f39d996d4a775f8ecea5bf4173554198

Referentinnen und Referenten

Leopold Beer, Jurist und KI-Berater, München

Gebühr

Mitglieder
45,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
45,00 Euro
Gäste
65,00 Euro