Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien dazu am 20. Juli 2026 vorgelegt. Diese Informationsveranstaltung übersetzt die rechtlichen Vorgaben der neuen Kennzeichnungspflicht in handhabbare Entscheidungen für den Büroalltag. Welche Inhalte sind betroffen? Wie sieht eine rechtssichere Kennzeichnung aus? Wann greift die Erleichterung für künstlerische Darstellungen und warum hilft sie bei Marketingmaterial gerade nicht?
Nach einem Fachvortrag besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.
Themen
- Artikel 50 der KI-Verordnung
- Anbieter- und Betreiberpflichten
- Deepfake und Visualisierung
- Kennzeichnung in der Praxis
- Künstlerische Ausnahme
- Chatbots
- Fragerunde
Diese Veranstaltung ist eine Kooperation der Bayerischen Architektenkammer mit anderen Länderarchitektenkammern.
Anmeldung und weitere Informationen unter:
https://www.byak.de/veranstaltungen/akademie-fuer-fort-und-weiterbildung/veranstaltung/26426-die-neuen-transparenzpflichten-der-ki-verordnung.html?no_cache=1&cHash=f39d996d4a775f8ecea5bf4173554198