Neuerungen in Gesetzgebung und Normung – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden

Termin

Dienstag, 1. Dezember 2026, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Online-Veranstaltung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an Architektinnen und Architekten. Es ist auch interessant für Energieberaterinnen und Energieberater, die ihr Wissen aktualisieren oder auffrischen wollen.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Im Anschluss an das Seminar können die Teilnehmenden Auftraggebende über die Neuerungen informieren und die Folgen dieser Neuerungen einschätzen.

Inhalt

Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren. Konkret heißt es im Eckpunktepapier vom 24.02.2026: „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.“ Seit Mai 2026 liegt ein Referentenentwurf für ein neues „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ vor.

Mit diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche Neuerungen – sowohl hinsichtlich des Anforderungsniveaus für den Einbau von Heizungen, als auch bezüglich neuer Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen bei der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs sowie bei der Bewertung nach der neuen DIN/TS 18599:2025-10 und der DIN 4108-2:2026-05. Hinzu kommen Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.

Inhalte:
- Übersicht über die Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf f(p,tot) inklusive Anteil der erneuerbaren Energien
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
- Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
- Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606

Hinweis für Absolventinnen und Absolventen:
Dieses Seminar ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB anrechenbar (Themengebiet: Planungs- und Baupraxis).

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Stefan Horschler, freischaffender Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover

Gebühr

Mitglieder
160,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
160,00 Euro
Gäste
320,00 Euro
Zur Anmeldung