Termin
Montag, 9. November 2026, 15.00 bis 18.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 4
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Hochbau- und Landschaftsarchitektinnen und -architekten, ist aber auch für Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Mitarbeitende von Immobilien- und Projektentwicklungsunternehmen interessant.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Lernziel
Am Ende des Vortrags wissen die Teilnehmenden, wann Bauwerke urheberrechtlich geschützt sind und welche Rechte Planende und Auftraggebende bei Errichtung, Nutzung und Änderung solcher Werke haben. Die Teilnehmenden sind für vertragliche Regelungen mit Auftraggebenden, Dritten und Miturheberinnen und Miturhebern sensibilisiert. Sie kennen die Rechte von Fotografinnen und Fotografen im Bereich der Architekturfotografie und erhalten Hilfestellungen für die Lizenzierungspraxis.
Inhalt
Viele Fachleute aus der Architektur und andere Werkschöpfende wissen nicht, dass sie das Urheberrecht an von ihnen erbrachten Leistungen haben. Trotz einiger Gerichtsentscheidungen zu prominenten Bauwerken (Berliner Hauptbahnhof, Pinakothek der Moderne) wissen die wenigsten, dass die urheberrechtlichen Interessen der Architektin oder des Architekten auch noch nach Fertigstellung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen.
Der Vortrag widmet sich den Grundlagen und dem Inhalt des Architektenurheberrechts sowie Chancen, Grenzen und Notwendigkeit von vertraglichen Gestaltungen zum Urheberrecht, auch im Innenverhältnis verschiedener Miturheberinnen und Miturheber zueinander (zum Beispiel Planende und ARGE).
Zunächst wird anhand von Fallbeispielen grundsätzlich geklärt, welche Bauwerke und Leistungen Urheberrechtsschutz genießen. Im Anschluss werden die zentralen Rechte von Urheberinnen und Urhebern erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Änderungs- und Nutzungsrechten der Bauherrinnen und Bauherren. Die Teilnehmenden werden auf bestehende Urheberrechte bei der Verwendung von Fotos, Plänen etc. Dritter hingewiesen und Lizenzierungsmodelle besprochen. Schließlich werden Fragen des Honorars und von Zahlungsansprüchen bei Nutzung und Verletzung urheberrechtlicher Interessen erörtert.
Inhalte:
- Grundlagen des Architektenurheberrechts; sonstige geistige Schutzrechte
- Umfang und Inhalt des Urheberrechts, insbesondere Rechte bei späteren Änderungen
- Fotorechte, Nutzung von Fotos
- vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten im Verhältnis zu Bauherrinnen und Bauherren und bei Miturheberinnen und Miturhebern
- Honorar und Schaden bei Urheber- und Fotorechtsverletzungen
Hinweis für Absolventinnen und Absolventen:
Dieses Seminar ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB anrechenbar (Themengebiet: Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens).
Referentinnen und Referenten
Till Schwerkolt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin