Termin
4 x Donnerstag: 24. September und 1./8./15. Oktober 2026, jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 32
Diese Fortbildung ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung
anerkannt (gültig bis zum 11.09.2028).
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Die vierteilige Seminarreihe richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und der Wohnungswirtschaft sowie Planende der Leistungsphasen 1 bis 7.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Lernziel
Am Ende der Reihe haben sich die Teilnehmenden in die Leistungsphase 8 eingearbeitet.
Inhalt
Grundlegende Vertragspflichten von Objektüberwacher_innen (Teil I):
- Begriffsbestimmung Bauleitung vs. Objektüberwachung
- Was sind die Grundleistungen der Objektüberwachung?
- Was sind die Besonderen Leistungen der Objektüberwachung?
- Wie gelingt der faire Objektüberwachungsvertrag?
- Was genau erwarten Bauherr_innen von Objektüberwacher_innen?
- Was braucht man, damit die Objektüberwachung funktioniert?
- Welche Vollmachten haben Objektüberwacher_innen?
- „Verantwortliche Bauleiter_innen i.S.d. LBO“ – eine lohnende Aufgabe?
- In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher_innen zu Fachleuten der Planung und Projektsteuerung?
- Die Bauzeit verlängert sich, wer zahlt den Mehraufwand für die Objektüberwachung?
- Wie kann die Objektüberwachung den Mehraufwand fair nachweisen?
Die Bauvorbereitung
- Beratungs- und Hinweispflichten der Objektüberwachung
- ständige Beratung der Auftraggebenden
- Welche Angaben muss die Objektüberwachung vor Baubeginn einholen bzw. abgeben?
Der Bauablauf
- Was sind die konkreten Aufgaben der Objektüberwachung vor Ort auf der Baustelle?
- Koordination der am Bau Beteiligten
- Vertragstermine durchsetzen und steuern
- Bautagebuch und andere Dokumentationspflichten
- Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jour fixe
- Qualitätssicherung auf der Baustelle
- Mustererstellung und Bemusterung
Prüfung und Steuerung von Nachtragsangeboten (Teil II):
- Exkurs zur richtigen Bauvertragsart
- Welches ist der sicherste Bauvertrag?
- Welche Kriterien sind für Auftraggebende bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
- Welche Vorteile bietet die Vergabe an ein Generalunternehmen für Auftraggebende?
- Wissenswertes zum Pauschalvertrag
Kosten verfolgen und feststellen
- Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht der Auftraggebenden?
- Was ist die Urkalkulation?
- Was ist ein marktüblicher Preis?
- Wer beschreibt die Änderung der Leistung?
- Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung
- fehlerhafte Nachtragsprüfung durch Architektinnen und Architekten: Haben Auftraggebende einen Schadensersatzanspruch?
Mangelmanagement, Abnahme und Abrechnung (Teil III):
- Wie wird die eigene Objektüberwachungsleistung richtig abgenommen?
- Immer weniger Architekt_innen überwachen ein immer größeres Bauvolumen. Wie funktioniert da ein vernünftiges Qualitätsmanagement? Gibt es Richtgrößen? Eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden pro Euro Umsatz und Bauzeit?
- Mangelfrei nach Bauordnung, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Prüfzeugnissen, Zulassungen, ETA und sonstigen Vorschriften: Wie geht das?
- Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
- Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
- Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
- Können Auftraggebende ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Die wichtigsten Unterschiede nach BGB und VOB
- Was bedeutet „förmliche Abnahme“?
- Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
- Fertigstellungsmeldungen durch Unternehmer_innen
Abrechnung und Kostenfeststellung
- In welchem zeitlichen Rahmen können Unternehmer_innen Abschlagsrechnungen stellen?
- Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
- Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
- Was passiert, wenn die Rechnung mit Skonto belegt ist?
- Bis wann können Auftraggebende zu viel gezahlten Werklohn zurückfordern?
- Wie lange müssen Auftraggebende auf die Schlussrechnung warten?
- Können Unternehmer_innen nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
- Was ist eine Schlusszahlungsmitteilung?
Anwendung der VOB sowie der DIN 18202 (Teil IV):
Anwendung der VOB/B während der Bauleitung
- Grundlegendes zu den Teilen B und C der VOB
- geänderte und zusätzliche Leistungen
- Stundenlohnarbeiten
- Bedenken anmelden
- Schutz der eigenen Leistung
- Nachunternehmereinsatz
- Schlechtwetter durch Hitze, Kälte, Regen und Schnee
- Begehungen und Zustandsbesichtigungen
- Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
- Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
- Kündigung durch AG oder AN
- Vertragsstrafenregelung
Anwendung der DIN 18202 während der Bauleitung
- Wann gilt die DIN 18202?
- Vom richtigen Umgang der DIN 18202 innerhalb der Planung und Ausführung
- Ist die DIN für die Planung geeignet?
- Gibt es weitergehende Vorgaben?
Zum Nachweis der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden bei regelmäßiger Teilnahme abschließend ein Lehrgangszertifikat.
Hinweis für Absolventinnen und Absolventen:
Dieses Seminar ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB anrechenbar (Themengebiet: Planungs- und Baupraxis).
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Bauingenieur BDB, SMV Bauprojektsteuerung Berlin GmbH