Termin
Samstag, 11. Oktober 2025, 9.30 bis 17.00 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Online-Seminar
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Es ist aber auch für junge Berufstätige geeignet. Das Seminar zählt zur Vortragsreihe „Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur“. Jeder Teil hat einen eigenen Schwerpunkt und ist auch als Einzelseminar geeignet.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Koordination und Überwachung).
Lernziel
Im Anschluss des Seminars kennen die Teilnehmenden die Besonderheiten der Mängelhaftung, Abnahme und Gewährleistung bei Pflanzleistungen nach DIN 18916 sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Zugleich frischt das Seminar die Kenntnisse von der VOB/B auf und stellt die Neuerungen der Baurechtsreform sowie Baurechtsprechung zu diesem Thema vor.
Inhalt
Im Spannungsfeld zwischen Personen, die bauen wollen, und ausführenden Firmen sind Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten verpflichtet, für eine mängelfreie und funktionsfähige Umsetzung der Planung zu sorgen. Sie müssen Bauherrinnen und Bauherren weitreichend beraten, über deren Rechte aufklären und sie auf drohende Nachteile hinweisen.
Dieses Seminar ist Bestandteil der Seminarreihe „Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur“ und behandelt einen praxisorientierten Umgang mit den technischen und rechtlichen Besonderheiten bei Abnahme und Mängelansprüchen von Pflanzleistungen.
Bei Abnahme und Gewährleistung stellen die Regelungen der DIN 18916 für Pflanzarbeiten die Baubeteiligten immer wieder vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme. Anhand des tatsächlichen zeitlichen Ablaufs der Pflanzung auf der Baustelle - Lieferung - Durchführung - Abnahme - Gewährleistung – besprechen die Referenten mit den Teilnehmenden jeweils typische Problemstellungen.
Inhalte:
- Maßnahmen und Kontrollen bei Pflanzenlieferung
- Abnahme von Pflanzleistungen, auch im Zusammenhang mit harten Bauleistungen
- System des Mängelrechts beim VOB- / BGB-Vertrag,
- Gegenstand und Abgrenzung von Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt BDLA und Stadtplaner, Eching / Günzenhausen, und Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München