Dieser berufsbegleitende Lehrgang qualifiziert Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner schon im Ansatz Planungen so zu realisieren, dass sie von allen Personengruppen jederzeit und ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Schutzziele werden dabei projektspezifisch kreativ umgesetzt, Spezialbauten mit erhöhten behinderungsspezifischen Anforderungen gelöst.
Nach Abschluss des Lehrgangs können sich die Teilnehmenden als „Sachverständige für Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenraum und Städtebau“ bezeichnen. Damit öffnen sich neue Arbeitsfelder: Planungsberatung, Gutachten- und Konzepterstellung zur Barrierefreiheit oder als Fachplanerin oder Fachplaner für barrierefreies Bauen. Sowohl der demografische Wandel als auch die gesellschaftliche Forderung nach umfänglicher Inklusion von Menschen mit Behinderungen erfordern Kenntnisse in den Bereichen des barrierefreien Bauens.
Der Lehrgang ist so angelegt, dass er eine geeignete Vorbereitung bietet für eine Bewerbung um eine öffentliche Bestellung und Vereidigung oder Zertifizierung - nach Erarbeitung und Vorlage der erforderlichen Anzahl von Gutachten.
Themenschwerpunkte:
- Grundlagenvermittlung: Einführung in die Thematik, Tätigkeitsfelder und Auftraggebende, Begriffsbestimmungen, Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke
- Zielgruppenorientierte Barrierefreiheit: Seheinschränkung und Blindheit, Höreinschränkung und Gehörlosigkeit, Kognitive Einschränkung, Psychische Einschränkung
- Barrierefreies Bauen und behinderungsgerechtes Umbauen: DIN EN 17210, DIN 18040-1 und 2 in Planung und Ausführung, Barrierefreiheit in der Innenarchitektur, Individualanpassungen für Schwerstbehinderte
- Barrierefreiheit im Wohnungsbau, Wohnumfeld und Denkmalschutz: Barrierefreie Wohnquartiere, Wohnformen im Alter, DIN 18040-2, Barrierefreiheit und Denkmalschutz
- Barrierefreiheit und Mobilität im Öffentlichen Raum: DIN 18040-3 in der Planung und Ausführung, Barrierefreie Verkehrs- und Stadtraumgestaltung
- Barrierefreiheit in der Begutachtung: Gutachtenerstellung, Grundlagen der Sachverständigentätigkeit, Alternativen zum Gerichtsverfahren, Bewertungsmethoden
- Sicherstellung der Barrierefreiheit in der Planung: Bauordnung und Barrierefreiheit, Vorbild Berlin – „Konzept Barrierefrei“, Barrierefreiheit im Brandschutz
- Sonderbauten
Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bedeutet nicht automatisch die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung zur/zum Sachverständigen. Bei regelmäßigem Besuch der einzelnen Veranstaltungen und der erfolgreichen Teilnahme am Abschlusstest erhalten die Teilnehmenden ein Lehrgangszertifikat "Sachverständige für Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenraum und Städtebau" der Architektenkammer Berlin. Werden weniger als 75 Prozent der Weiterbildung besucht und/oder der Abschlusstest nicht bestanden, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung über die besuchten Einzelveranstaltungen.
Eine detaillierte Termin- und Themenübersicht senden wir Ihnen gerne auf Anfrage unter fortbildung@
ak-berlin.de zu.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Janica Bohne, (030) 29 33 07-31 oder
Dipl.-Ing. Andrea Lossau, (030) 29 33 07-11