Das Seminar ermöglicht Einblicke in die barrierefreie Ausgestaltung von Flucht- und Rettungswegen. Der Referent stellt die Anforderungen der unterschiedlichen Nutzungsgruppen an eine uneingeschränkte Selbstrettung aus Gebäuden dar. Wie sehen die Grundlagen dafür bei der baulichen Umsetzung im Bestand und bei Neuplanungen aus? So fordert beispielsweise die Hessische Bauordnung 2018 für Sonderbauten und öffentlich zugängliche Nutzungen, dass Rettungswege für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar und entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Ein Quantensprung im Baurecht der Bundesländer! Wie geht das horizontal und wie vertikal? Welche Anforderungen bestehen für bestimmte Personengruppen (Arbeitsschutzrecht) bei der Selbstrettung zur effektiven Räumung und Evakuierung von barrierefreien Gebäuden ohne Benachteiligung? Selbstbestimmte Nutzung bedeutet selbstbestimmte Flucht.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen / Vorschriften, DIN EN 17210 – Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt
- Grundlagen der Aufzugstechnik
- allgemeine Aufzugsanforderungen
- Aufzüge als Fluchtweg (VDI-Sicherheitsaufzug, DIN EN 81-76-Evakuierungsaufzug etc.)
- bauliche Anordnung zur Brandfall-Abschaltung
- technische Möglichkeiten des Aufzugs: „Drängelfunktion“, Vorrangschaltung, Vorzugsfahrt etc.
- Bemessung von Förderkapazitäten
- Erhalt der Betriebssicherheit und hohen Verfügbarkeit des Aufzugs
- Nachrüstung in Abstandsflächen
- Notausgangsrampe
- Türantriebe im Brandfall
- Verriegelung der Rettungswege für geschlossene Bereiche (DIN EN 13637), Haupt- und Nebenfluchtweg (ASR
V3a.2)
- Sicherheitskennzeichnung, DGUV-Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“, Alarmierung im Zwei-Sinne-Prinzip, stille Alarmierung nach DIN VDE 0826-2 für Brandwarnanlagen
- organisatorische Evakuierungsanforderungen
- Abgrenzung Planungsverantwortung
Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Fachingenieur (IngKH) für Brandschutz sowie für barrierefreies Planen und Bauen, Kelkheim