Termin
Donnerstag, 7. November 2024, 16.00 bis 19.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 4
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Architektinnen und Architekten, die aktuell ein Genehmigungsverfahren durchlaufen oder dies in Kürze beabsichtigen. (Wegen des eher „trockenen“ Themenfeldes ist ein eigener Praxisbezug hilfreich, um das Erlernte diskutieren und anwenden zu können.) Es ist auch interessant als Erfahrungsaustausch für Berufskolleginnen und -kollegen, die sich über Genehmigungsverfahren in Berlin austauschen und Hinweise zu einer möglichen Unterstützung und Vorgehensweise im Verfahren erhalten möchten.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Öffentliches Baurecht).
Lernziel
Das Seminar befähigt die Teilnehmenden, selbstständig eine Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit nach der BauO Berlin zu tätigen. Sie erhalten Hinweise, welche Parameter zu Beginn eines Planungsprozesses bezüglich der Genehmigungsfähigkeit geprüft werden müssen und zu welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, sich ergänzend an das Bau- oder Stadtplanungsamt zu wenden. Durch das Seminar können die Teilnehmenden die Vollständigkeit des eigenen Bauantrages prüfen. Zudem haben sie Kenntnis erworben, welche ergänzenden Unterlagen und Genehmigungen von Architektinnen und Architekten einzuholen sind. Im Anschluss an die Veranstaltung wissen sie um ihre Verantwortung und Pflichten in den unterschiedlichen Verfahren, wie Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren. Sie lernen Möglichkeiten kennen, wie sie frühzeitig Ermessensentscheidungen mit den Behörden klären können.
Inhalt
Bereits mit der Neufassung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 2005 haben sich die Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen verändert. Allerdings sind vielen Architektinnen und Architekten die Konsequenzen und insbesondere die hieraus resultierende Verantwortung hieraus noch nicht bewusst. Das früher übliche Prinzip der Kontrolle der eingereichten Bauantragsunterlagen wurde vielfach abgelöst. Insbesondere bei der Genehmigungsfreistellung nach § 62 BauO Bln und dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 63 BauO Bln ist die Eigenverantwortung der Planerin bzw des Planers bei der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben gestiegen.
Die letzte Überarbeitung der BauO Bln, orientiert an der Musterbauordnung, hat diesen eingeschlagenen Weg beibehalten. Ausführungsvorschriften für die Genehmigungsbehörden, die eine verbindliche, einheitliche Auslegung der Bauordnung sichern, sind in Arbeit. Erschwerend kommt für Architektinnen und Architekten hinzu, dass die Personaldecke der beteiligten Behörden drastisch beschnitten wurde. Dazu gehören etwa Bauaufsicht, Stadtplanungsamt oder Feuerwehr. Auch die früher übliche Beratung der Antragstellenden wird nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr angeboten. Personen, die bauen wollen, sowie Architektinnen und Architekten benötigen deshalb allgemeingültige und projektbezogene Strategien, um einen Bauantrag effektiv, kostenschonend und erfolgreich zu entwickeln.
Das Seminar wird gemeinsam von Paola Messer, der Leiterin der obersten Bauaufsicht, und Sarah Perackis, praxiserfahrene Architektin, gegeben. Ziel dieser Zusammenarbeit ist, den Teilnehmenden neben einer Vermittlung der zu beachtenden berufsspezifischen Risiken, die Erwartungen und erforderlichen Inhalte für eine effektive Bearbeitung der Verfahren durch die Behörden zu vermitteln. Das für viele Architektinnen und Architekten eher trockene Themenfeld erläutern die Referentinnen mithilfe zahlreicher anschaulicher Praxisbeispiele und Fallbesprechungen.
Inhalte:
- Bauanträge effektiv, kostenschonend und erfolgreich abwickeln
- Bauanträge auf Vollständigkeit prüfen
- unterschiedliche Verfahren: Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren
- Verantwortung und Pflichten von Architekt_innen in den unterschiedlichen Verfahren
- Möglichkeiten frühzeitiger Klärung von Ermessensentscheidungen mit Behörden
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Sarah Perackis, Architektin BDA, Perackis Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin, und Paola Messer, Justitiarin und Leiterin des Referats Bauaufsicht, SenStadt, Berlin